Normen: § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG
Die Liegenschaftskäuferin leistet eine Zahlung für die Auflösung eines Immobilienleasingvertrages an die Leasingnehmerin eines Hotels, um die Liegenschaft inklusive Hotel lastenfrei zu erwerben. Nach der Judikatur unterliegt aufgrund der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und des inneren Zusammenhanges beider Vereinbarungen auch die Zahlung für die Vertragsauflösung der GrESt.