Normen: § 47 Abs 1 lit a EStG 1988
§ 47 Abs 1 EStG 1988 lautet: [...] Besteht im Inland keine Betriebsstätte (§ 81) des Arbeitgebers gilt Folgendes:
für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25) von unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern ist die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) zu erheben; [...].