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Dienstbarkeits- oder Bestandvertragsgebühr bei Errichtung von Windenergieanlagen?11An dieser Stelle sei Elisabeth Dubrovich für die Entstehung dieses Artikels gedankt.

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2019, 210 Heft 6 v. 15.12.2019

Normen: § 299 Abs 1 BAO, § 33 TP 5 Abs 1 Z 1 GebG

Dass die Benützung einer bestimmten Grundfläche nur zu einem bestimmten, im Vertrag genau definierten Zweck erfolgen darf, ist durchaus typisch für einen Bestandvertrag (Rechtssatz). Revision eingebracht (Amtsrevision).

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