Steuerpflicht von Einbauküchen, Wandverbauten, Außenanlagen und Außenpools etc im Rahmen der privaten Grundstücksveräußerung11An dieser Stelle sei Elisabeth Dubrovich für die Entstehung dieses Artikels gedankt.
BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2019, 136 Heft 4 v. 1.8.2019