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Steuerpflicht von Einbauküchen, Wandverbauten, Außenanlagen und Außenpools etc im Rahmen der privaten Grundstücksveräußerung11An dieser Stelle sei Elisabeth Dubrovich für die Entstehung dieses Artikels gedankt.

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2019, 136 Heft 4 v. 1.8.2019

Normen: § 30 EStG 1988

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