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Kein Sonderausgabenabzug für nach dem 1.1.2016 begonnene Wohnraumsanierung

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2019, 133 Heft 4 v. 1.8.2019

Normen: § 18 EStG 1988

Abzugsfähigkeit besteht nur dann, wenn mit der tatsächlichen Bauausführung oder Sanierung vor dem 1.1.2016 begonnen worden ist.

BFG, 30.04.2019, RV/3100293/2019

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