Das Arbeitszeitgesetz wurde durch das BGBl I 2018/53 – Arbeitszeitflexibilisierung – umfassend novelliert. Auch im Rahmen der Neuauflage des Kurzkommentars wird besonderer Wert auf die Einbettung des Arbeitszeitrechts in den unionsrechtlichen Rahmen und das sonstige Arbeitsrecht gelegt. Dementsprechend finden sich die wichtigsten flankierenden Rechtsvorschriften wieder im Anhang zur eigentlichen Kommentierung.