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Fahrtkosten bei doppelter Haushaltsführung – Fahrgemeinschaft

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2019, 103 Heft 3 v. 1.6.2019

Normen: § 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG 1988, § 16 Abs 1 Z 6 lit d EStG 1988

BFG, 19.04.2019, RV/7103026/2018

Kurzdarstellung des Sachverhalts

Das Finanzamt hat nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens (Vorhalt vom 10.5.2017) bezüglich der näheren Umstände hinsichtlich der vom Beschwerdeführer (Bf) als Werbungskosten geltend gemachten Kosten für Familienheimfahrten iHv € 3.060 im Einkommensteuerbescheid 2016 mit folgender Begründung den Betrag von € 1.836 berücksichtigt:

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