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Kein Werbungskostenpauschale für Politiker neben dem Pauschale gemäß § 16 Abs 3 EStG 198811An dieser Stelle sei Elisabeth Dubrovich für die Entstehung dieses Artikels gedankt.

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2019, 100 Heft 3 v. 1.6.2019

Normen: § 16 Abs 1 EStG 1988, § 16 Abs 3 EStG 1988, § 17 Abs 6 EStG 1988

Neben einem Werbungskostenpauschale gemäß § 16 Abs 3 EStG 1988 kann nach der VO BGBl II 2001/382 kein Werbungskostenpauschale für Politiker geltend gemacht werden, da dieses nach der genannten VO allenfalls anstelle des Werbungskostenpauschales gemäß § 16 Abs 3 EStG 1988 beantragt werden könnte (Rechtssatz). Revision nicht zulässig.

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