Normen: § 16 Abs 1 EStG 1988, § 16 Abs 3 EStG 1988, § 17 Abs 6 EStG 1988
Neben einem Werbungskostenpauschale gemäß § 16 Abs 3 EStG 1988 kann nach der VO BGBl II 2001/382 kein Werbungskostenpauschale für Politiker geltend gemacht werden, da dieses nach der genannten VO allenfalls anstelle des Werbungskostenpauschales gemäß § 16 Abs 3 EStG 1988 beantragt werden könnte (Rechtssatz). Revision nicht zulässig.