Normen: Art 5 DBA-Kroatien
BMF, 04.04.2019, BMF-010221/0070-IV/8/2019
(EAS 3413)
Bietet eine in Österreich ansässige Person Skipper-Trainings und Kurse für das kroatische Küstenpatent an, wobei die praktischen Einheiten auf einem eigenen Segelboot im Inland und die Ausbildungsfahrten auf einem für diese Zwecke angemieteten Segelboot in Kroatien stattfinden, stellt sich die Frage, ob dadurch in Kroatien eine Betriebsstätte iSd Art 5 DBA-Kroatien begründet wird.