Kaum ein Normenbereich weist so viel Dynamik und Komplexität auf wie das Recht der Bilanzierung und Rechnungslegung, das zusätzlich durch ein eng verzahntes Geflecht aus nationalen, europarechtlichen und internationalen Bestimmungen gekennzeichnet ist. Bedingt durch die rasante Globalisierung kommt dem Herausarbeiten der wesentlichen Unterschiede zwischen nationaler und internationaler Rechnungslegung eminente Wichtigkeit zu. Gerade die Berücksichtigung dieser Aspekte ist die Stärke des Kommentars zum Bilanzrecht: