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Eingabe einer Revision per Email nicht wirksam

VerwaltungsgerichtshofKlaus HilberAFS 2019, 73 Heft 2 v. 1.4.2019

Normen: § 85 BAO

Das BFGG enthält keine Regelung betreffend die Einbringung, insbesondere die elektronische Einbringung von Eingaben beim Bundesfinanzgericht. Im der Revision vorangegangenen Beschwerdeverfahren war die Bundesabgabenordnung anzuwenden (§ 24 Abs 1 BFGG), welche Regelungen über die Einbringung von Anbringen enthält.

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