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Außergewöhnliche Belastungen: Operation in einer Privatklinik

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2019, 64 Heft 2 v. 1.4.2019

Normen: § 34 Abs 3 EStG 1988

Allerdings ist die Zwangsläufigkeit des Aufwands stets nach den Umständen des Einzelfalls zu prüfen. Bloße Wünsche, Befürchtungen oder Standesrücksichten der Betroffenen reichen nicht aus, um die Zwangsläufigkeit zu rechtfertigen.

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