Glücksspielabgabe für elektronische Lotterien über Video-Lotterie-Terminals ohne inländische Konzession durch ein Unternehmen mit Sitz in der Slowakei11An dieser Stelle sei Elisabeth Dubrovich für die Entstehung dieses Artikels gedankt.
BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2019, 59 Heft 2 v. 1.4.2019