Normen: § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994, § 20 UStG 1994, § 21 Abs 9 UStG 1994
Die Entstehung des Erstattungsanspruches richtet sich mangels abweichender Regeln nach § 12 UStG 1994; maßgebend ist somit, dass die sachlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug (Leistung für das Unternehmen, formgerechte Rechnung) im Erstattungszeitraum erfüllt sind.