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Verdeckte Ausschüttung: Qualifizierung auf Anteilsinhaber-Ebene als Einlagenrückzahlung möglich11An dieser Stelle sei Elisabeth Dubrovich für die Entstehung dieses Artikels gedankt.

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2019, 49 Heft 2 v. 1.4.2019

Normen: § 4 Abs 12 EStG 1988, § 93 EStG 1988, § 95 EStG 1988, § 8 Abs 2 KStG 1988

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