Normen: § 30 Abs 4 EStG 1988
Der Bebauung des Grundstücks kommt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine Relevanz für die Frage der Steuerverfangenheit eines Grundstücks zu.
VwGH, 18.10.2018, Ro 2016/15/0013
Normen: § 30 Abs 4 EStG 1988
Der Bebauung des Grundstücks kommt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine Relevanz für die Frage der Steuerverfangenheit eines Grundstücks zu.
VwGH, 18.10.2018, Ro 2016/15/0013