Normen: § 98 Abs 2 BAO, § 245 Abs 1 BAO, § 5 FOnV 2006
Enthält ein Bescheid keine Ankündigung einer gesondert ergehenden Begründung, obwohl dieses wesentliche Bescheidmerkmal fehlt, so wird trotzdem die Beschwerdefrist in Lauf gesetzt (VwGH 31.3.2005, 2004/15/0089). Dies auch dann, wenn eine solche Begründung später tatsächlich ergeht (RS 1).