Bloßer Probebetrieb beim Anschaffungsvorgang oder Verwendung/Nutzung im Unternehmen als Anlagevermögen?11An dieser Stelle sei Elisabeth Dubrovich für die Entstehung dieses Artikels gedankt.
BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2019, 19 Heft 1 v. 1.3.2019