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Bloßer Probebetrieb beim Anschaffungsvorgang oder Verwendung/Nutzung im Unternehmen als Anlagevermögen?11An dieser Stelle sei Elisabeth Dubrovich für die Entstehung dieses Artikels gedankt.

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2019, 19 Heft 1 v. 1.3.2019

Normen: § 12 Abs 11 UStG 1994, § 12 Abs 12 UStG 1994, § 22 UStG 1994, § 22 Abs 6 UStG 1994, § 28 Abs 39 Z 4 UStG 1994

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