Normen: § 240 Abs 3 BAO, § 240a BAO, § 5 Abs 3 DBA-Entlastungsverordnung
BMF, 29.01.2019, BMF-010221/0028-IV/8/2019
BMF-AV Nr 12/2019
In Hinblick auf die Neuregelung des § 240a BAO und das Erfordernis einer elektronisch abzugebenden Vorausmeldung ergeben sich Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen. Der Antrag zur Entlastung an der Quelle gemäß § 5 Absatz 3 DBA-Entlastungsverordnung bei Arbeitskräftegestellung soll ebenfalls nach dem Verfahren des § 240a BAO erfolgen. Daher ergeben sich folgende Änderungen in Erlässen des BMF: