§ 9 BAO: Schuldhafte Pflichtverletzung durch Überlassung sämtlicher einlangender Mittel an die Bank11An dieser Stelle sei Elisabeth Dubrovich für die Entstehung dieses Artikels gedankt.
BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2018, 223 Heft 6 v. 1.12.2018