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§ 9 BAO: Schuldhafte Pflichtverletzung durch Überlassung sämtlicher einlangender Mittel an die Bank11An dieser Stelle sei Elisabeth Dubrovich für die Entstehung dieses Artikels gedankt.

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2018, 223 Heft 6 v. 1.12.2018

Normen: § 9 Abs 1 BAO, § 80 Abs 1 BAO

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