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Umsatzsteuersatz bei einer Pensionspferdehaltung

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2018, 219 Heft 6 v. 1.12.2018

Normen: § 28 Abs 39 Z 4 UStG 1994, § 12 Abs 10 UStG 1994, § 22 UStG 1994

Durch einen Wechsel in die Regelbesteuerung wäre der Vorsteuerabzug möglich gewesen, daher kann keine Verfassungswidrigkeit der Bestimmung des § 28 Abs 39 Z 4 UStG 1994 erkannt werden.

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