Normen: § 12 Abs 14 UStG 1994
Ein Altmetallhändler rechnet mit Gutschriften ohne Umsatzsteuer ab. Einige seiner Lieferanten sind unstrittig Unternehmer, sodass die Umsatzsteuerschuld auf den Altmetallhändler übergeht. Strittig ist, ob der korrespondierende Vorsteuerabzug zusteht, wenn der Händler vom Unternehmerstatus seiner Lieferanten wissen hätte müssen.

