Normen: § 16 Abs 1 EStG 1988, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988
Aufwendungen für Sprachkurse stellen auch dann abzugsfähige Kosten dar, wenn auf Grund der Erfordernisse im ausgeübten oder verwandten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur erworben werden.

