In einer kritischen Beleuchtung stellen die Autoren fest, dass die Ergebnisse eines Verfahrens nach dem SV-ZG weder nennenswert beständiger werden noch wesentliche Teile der Neuregelung verfassungsrechtlichen Maßstäben standhalten können. Sie bieten Vorschläge zur Verbesserung und Reparatur, schließen legistische Lücken iSd Verfahrensökonomie und interpretieren die Vorschriften des SV-ZG sinnvoll.