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VwGH zur Kleinstunternehmergrenze nach dem GSVG

VerwaltungsgerichtshofPeter PülzlAFS 2018, 192 Heft 5 v. 1.10.2018

Normen: § 4 Abs 1 Z 7 GSVG, § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994, § 6 ABGB, Art 7 B-VG

Mit Erkenntnis vom 20.6.2018, Ro 2015/08/0018, spricht sich der VwGH – entgegen dem Bundesverwaltungsgericht – für eine weite Auslegung der Wortfolgen „Umsätze aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten“ und „Einkünfte aus dieser Tätigkeit“ in § 4 Abs 1 Z 7 GSVG aus und engt damit diesen in der Praxis bedeutenden Ausnahmetatbestand von der Pflichtversicherung ein.

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