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Wiederaufnahme von Abgabenverfahren nach Eintritt der Verjährung

Steuer & ServiceChristoph RitzAFS 2018, 162 Heft 5 v. 1.10.2018

Der Beitrag behandelt die Vorgeschichte (sechs Fassungen des § 304 BAO11BGBl 1961/194, 1980/151, 1993/12, 1994/681, BGBl I 2004/57 und 2013/14.) der neuerlichen (dritten) Aufhebung des § 304 BAO durch den VfGH (22.11.2017, G 131/2017, G 286/2017) sowie die diesbezügliche Reaktion des Gesetzgebers im Jahressteuergesetz 2018, somit den neuen § 304 BAO und die Neufassung des § 209a Abs 2 BAO.

Normen: § 201 BAO, § 207 BAO, § 209a BAO, § 304 BAO, § 29 FinStrG

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