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Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben11An dieser Stelle sei Elisabeth Dubrovich für die Entstehung dieses Artikels gedankt.

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2018, 101 Heft 3 v. 1.6.2018

Normen: § 207 Abs 2 BAO, § 303 Abs 1 lit b BAO, § 8 Abs 1 FinStrG, § 33 Abs 1 FinStrG

Allein aus dem Umstand, dass die Kapitalerträge von der Bf gar nicht deklariert wurden, ist bereits ein bedingter Vorsatz durch fehlende Angaben anzunehmen, weil es realitätsfremd ist, dass ein in Mitteleuropa lebender Mensch – egal welcher Muttersprache – keine Ahnung von der Steuerpflicht von Einnahmen hat. Revision nicht zulässig.

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