Normen: § 212a Abs 1 BAO, § 217 BAO, § 26 ZustG
Die Vermutung des § 26 Abs 2 ZustG, wonach eine Zustellung am dritten Werktag nach der Übergabe an das Zustellorgan als bewirkt gilt, ist widerlegbar. Gegenteilige Behauptungen des Empfängers sind daher von Amts wegen zu prüfen. Die Beweislast trifft dabei die Behörde (vgl VwGH 20.12.2007, 2007/16/0175, VwGH 24.6.2008, 2007/17/0202; VwGH 15.5.2015, 2013/08/0032) (Rechtssatz). Revision nicht zulässig.