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Zustelltag11An dieser Stelle sei Elisabeth Dubrovich für die Entstehung dieses Artikels gedankt.

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2018, 90 Heft 3 v. 1.6.2018

Normen: § 212a Abs 1 BAO, § 217 BAO, § 26 ZustG

Die Vermutung des § 26 Abs 2 ZustG, wonach eine Zustellung am dritten Werktag nach der Übergabe an das Zustellorgan als bewirkt gilt, ist widerlegbar. Gegenteilige Behauptungen des Empfängers sind daher von Amts wegen zu prüfen. Die Beweislast trifft dabei die Behörde (vgl VwGH 20.12.2007, 2007/16/0175, VwGH 24.6.2008, 2007/17/0202; VwGH 15.5.2015, 2013/08/0032) (Rechtssatz). Revision nicht zulässig.

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