Die wichtigsten Neuerungen, die hier aufgenommen wurden betreffen: Präsenzdienstzeiten: Erweiterung der Anrechnung für die Hacklerpension – Schwerarbeitszeiten: Feststellung schon ab Vollendung des 50. Lebensjahres – Judikatur zum Rehabilitationsgeld und zur Schwerarbeit – Darstellung der Auswirkung eines Pensionssplittings bei Kindererziehung – Berechnung der Rentabilität eines im Jahr 2018 getätigten Schulzeiteneinkaufs.