Der Beitrag erörtert eine Anfrage aus der Praxis zu den Voraussetzungen für eine Änderung des Bilanzstichtags einer GmbH während des ersten Geschäftsjahrs und die Konsequenzen für die Offenlegungsverpflichtungen des ersten Jahresabschlusses.
Normen: § 193 UGB, § 222 UGB, § 277 UGB, § 283 UGB, § 49 GmbHG