Mit dem Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2015 hat das System der Wegzugsbesteuerung in Österreich eine grundlegende Änderung erfahren. So wurde neben der teilweisen Ersetzung des Nichtfestsetzungskonzepts durch ein Ratenzahlungskonzept auch ein neuer Wegzugstatbestand geschaffen.