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Keine Wiederaufnahme aufgrund nachträglich geänderter Rechtsprechung11An dieser Stelle sei Elisabeth Dubrovich für die Entstehung dieses Artikels gedankt.

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2018, 25 Heft 1 v. 1.2.2018

Normen: § 303 BAO

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