Aufgrund des Transparenzprinzips unterliegen Investmentfonds einem besonderen Besteuerungsregime, das in den vergangen Jahren mehrmals geändert wurde. So wurde zunächst mit Einführung der Vermögenszuwachsbesteuerung im Jahr 2012 auch die Fondsbesteuerung umfangreich reformiert. Im Jahr 2013 wurde mit Inkrafttreten des AIFMG der steuerliche Begriff des Investmentfonds aufgrund unionsrechtlicher Bedenken adaptiert, wodurch der Anwendungsbereich des Fondsbesteuerungsregimes wesentlich erweitert wurde. Schließlich trat im Juni 2016 die Fonds-Melde-Verordnung 2015 in Kraft, mit der die Meldung und Veröffentlichung der Fondserträge für in- und ausländische Investmentfonds vereinheitlicht wurde.