Das Prozedere bei der Rückforderung von Vorsteuerbeträgen aus anderen EU-Mitgliedstaaten hat sich zu einer herausfordernden und komplexen Verfahrensart entwickelt. Neben der korrekten Abwicklung der Anträge müssen auch noch umsatzsteuerrechtliche Besonderheiten des jeweiligen Mitgliedstaates der Erstattung berücksichtigt werden.