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Wirkung des Einheitswertbescheides für den Rechtsnachfolger

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2017, 178 Heft 5 v. 1.10.2017

Normen: § 97 Abs 1 BAO, § 191 Abs 4 BAO

Erfolgt die Rechtsnachfolge vor dem Zeitpunkt der Zustellung des Einheitswertbescheides, so ist § 97 Abs 2 BAO nicht anwendbar. In diesem Fall ist der Nachfolger nur dann rechtsmittellegitimiert, wenn der an den Vorgänger gerichtete Bescheid auch ihm gegenüber wirksam bekannt gegeben wird.

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