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Verlustverrechnung bei Veräußerung von GmbH & Co KG Anteilen durch eine schweizerische Kommanditistin (EAS 3385)

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2017, 129 Heft 4 v. 1.8.2017

Normen: Art 13 Abs 2 DBA-Schweiz, Art 24 Abs 2 DBA-Schweiz

BMF, 18.07.2017, BMF-010221/0789-VI/8/2016
(EAS 3385)

Veräußert eine in der Schweiz ansässige und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtige natürliche Person ihre Anteile an einer betrieblich tätigen österreichischen Personengesellschaft, so unterliegt ein dabei entstehender Veräußerungsgewinn gemäß Art 13 Abs 2 DBA-Schweiz dem österreichischen Besteuerungsanspruch, denn das Abkommen behandelt die Beteiligung eines Mitunternehmers an einer betrieblich tätigen Personengesellschaft als Unternehmen des Mitunternehmers. Dementsprechend stellt sich auch die Veräußerung der Beteiligung an der Personengesellschaft als ein Unternehmensverkauf im abkommensrechtlichen Sinne dar (vgl Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, Internationales Steuerrecht, I/1 Z 13 Rz 23). Gemäß Art 24 Abs 2 DBA-Schweiz darf die Besteuerung einer Betriebstätte, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats in dem anderen Vertragsstaat hat, in dem anderen Staat nicht ungünstiger sein, als die Besteuerung von Unternehmen des anderen Staates, welche die gleiche Tätigkeit ausüben. Hat daher die in der Schweiz ansässige Mitunternehmerin der österreichischen Personengesellschaft in den Vorjahren in ihrer österreichischen Betriebstätte Verluste erlitten und kann nachgewiesen werden, dass eine Verlustverwertung im Ansässigkeitsstaat nicht möglich ist, dann ist sie auf Grund des in Art 24 Abs 2 DBA-Schweiz verankerten Diskriminierungsverbots grundsätzlich berechtigt, diesen Verlust in gleicher Weise wie ein in Österreich ansässiges Unternehmen auf Betriebsstättengewinne von Folgejahren vorzutragen (vgl auch EStR 2000 Rz 8059).

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