In österreichischen Außenprüfungen werden zur Plausibilisierung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens oftmals die deutschen AfA-Tabellen herangezogen. Der Beitrag erörtert das Verhältnis dieser empirischen Werte zur Regelung der Gebäude-AfA in § 8 EStG 1988.
Normen: § 7 EStG 1988, § 8 EStG 1988, § 124b Z 283 EStG 1988