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Unternehmereigenschaft von KöR (Kirche)

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2017, 104 Heft 3 v. 1.6.2017

Normen: § 2 Abs 3 UStG 1994

Die höchstgerichtliche Rechtsprechung hat für die Vermietungstätigkeit einer Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) eine Untergrenze für Mietentgelte im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit abgeleitet.

Das Höchstgericht hat dazu festgestellt, dass eine Überlassung gegen einen bloßen Anerkennungszinssatz oder gegen Ersatz der Betriebskosten nicht ausreicht, um einen zivilrechtlichen Bestandvertrag und damit eine umsatzsteuerliche Vermietung iSd § 2 Abs 3 UStG 1994 zu begründen (VwGH 10.3.2016, 2013/15/0222) (Rechtssatz).

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