Normen: § 4 Abs 3 UStG 1994, § 19 Abs 1 EStG 1988, § 1 Abs 1 Z 1 UStG 1994, § 11 Abs 12 UStG 1994
Einnahmen aus der Tätigkeit als Bauverwalter sind zugeflossen, wenn der Empfänger verfügungsberechtigt ist. Die geleisteten Ausgaben stellen Betriebsausgaben dar. Es handelt sich um keine durchlaufenden Posten.