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Steuerpflicht aus der Tätigkeit als Bauverwalter

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2017, 97 Heft 3 v. 1.6.2017

Normen: § 4 Abs 3 UStG 1994, § 19 Abs 1 EStG 1988, § 1 Abs 1 Z 1 UStG 1994, § 11 Abs 12 UStG 1994

Einnahmen aus der Tätigkeit als Bauverwalter sind zugeflossen, wenn der Empfänger verfügungsberechtigt ist. Die geleisteten Ausgaben stellen Betriebsausgaben dar. Es handelt sich um keine durchlaufenden Posten.

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