Unselbständige Erwerbstätige mit geringem Einkommen wundern (und ärgern) sich, dass die SV-Rückerstattung1 in den Einkommensteuerbescheiden 2016 trotz gleichbleibender faktischer Verhältnisse zT deutlich geringer ausfällt als im Jahr zuvor. Diesem Umstand wird nachfolgend auf den Grund gegangen.
Normen: § 16 EStG 1988, § 33 EStG 1988, § 124b EStG 1988