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Gebührenpflichtige Abtretung anderer Rechte

BundesfinanzgerichtClemens EndfellnerAFS 2017, 62 Heft 2 v. 1.4.2017

Normen: § 33 TP 21 GebG 1957

Die Beschwerdeführerin erwirbt vom Verkäufer das Recht, GmbH-Anteile zu erwerben. Laut Finanzamt ist dies eine mit 0,8% vom Entgelt gebührenpflichtige Abtretung eines veräußerlichen Rechtes. Das BFG bejaht dagegen in verfassungskonformer Auslegung die Gleichbehandlung der Abtretung eines Optionsrechtes auf GmbH-Anteile mit der Steuerbefreiung der Abtretung der Anteile selbst.

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