Normen: § 33 TP 21 GebG 1957
Die Beschwerdeführerin erwirbt vom Verkäufer das Recht, GmbH-Anteile zu erwerben. Laut Finanzamt ist dies eine mit 0,8% vom Entgelt gebührenpflichtige Abtretung eines veräußerlichen Rechtes. Das BFG bejaht dagegen in verfassungskonformer Auslegung die Gleichbehandlung der Abtretung eines Optionsrechtes auf GmbH-Anteile mit der Steuerbefreiung der Abtretung der Anteile selbst.