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Telefonische Mitteilung eines Betriebsprüfers, dass die Gültigkeit der UID-Nummer begrenzt werden wird: Keine ausgeübte unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2017, 59 Heft 2 v. 1.4.2017

Normen: § 283 BAO

Das Rechtsinstitut der Maßnahmenbeschwerde nach § 283 BAO ist subsidiär und kommt nicht zum Tragen, wenn das darin bekämpfte behördliche Handeln ohnehin Gegenstand einer Bescheidbeschwerde sein kann.

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