Normen: § 33 Abs 6 EStG 1988
Infolge der Einschleifregelung des § 33 Abs 6 EStG 1988 steht der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag nicht in vollem Ausmaß zu, wenn die Summe der inländischen und ausländischen Pensionseinkünfte € 19.930 übersteigt.
Normen: § 33 Abs 6 EStG 1988
Infolge der Einschleifregelung des § 33 Abs 6 EStG 1988 steht der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag nicht in vollem Ausmaß zu, wenn die Summe der inländischen und ausländischen Pensionseinkünfte € 19.930 übersteigt.