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Nutzungsdauer von Baugeräten, die in der Österreichischen Baugeräteliste 2009 (ÖBGL 2009) enthalten sind

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2017, 50 Heft 2 v. 1.4.2017

Normen: § 7 Abs 1 EStG 1988

BMF, 27.02.2017, BMF-010203/0095-VI/6/2017

Wird für ein Baugerät, das in der Österreichischen Baugeräteliste 2009 (ÖBGL 2009) enthalten ist, die Nutzungsdauer entsprechend der dort für das Baugerät ausgewiesenen Nutzungsdauer festgelegt, gilt Folgendes:

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