Normen: § 303 Abs 1 BAO, § 2 Abs 2 Z 2 UStG 1994
Wenn bei Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Organschaft die vom Finanzamt festgestellten Leistungen nicht steuerbare Innenumsätze darstellen, war der vom Finanzamt genannte Wiederaufnahmegrund − die Gesellschaft habe keine RCS-Bauleistungen erbracht − nicht geeignet, einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeizuführen.