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Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten nach § 91 GMSG – Liste der teilnehmenden Staaten (BMF-Info)

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2017, 13 Heft 1 v. 1.2.2017

Normen: § 91 GMSG, Regierungsübereinkommen vom 29. Oktober 2014, BGBl II 2016/362

Diese BMF-Info listet alle Staaten und Territorien auf, welche zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelten.

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