Unter dem Titel „Haben Sie Ihre Umsatzsteuer bezahlt?“ führt die Finanz regelmäßig Schwerpunktprüfungen durch. Dies wird zum Anlass genommen, die geltenden allgemeinen Erklärungspflichten in Zusammenhang mit UVA und USt-Jahreserklärung sowohl in den Grundzügen (Teil 1 – im vorangegangenen Heft) als auch im tabellarischen Überblick (Teil 2 – in diesem Heft) darzustellen.