Der „wichtige Grund“ ist Dreh- und Angelpunkt der außerordentlichen Kündigung von Dauerschuldverhältnissen. Die Generalklausel mit Leben zu erfüllen ist umso schwieriger, als ihr Inhalt je nach Rechtsgebiet, ja selbst innerhalb eines Rechtsgebietes unterschiedlich akzentuiert und ausgestaltet sein kann. Ausgehend von einer allgemeinen Systematik der außerordentlichen Kündigung von Dauerschuldverhältnissen werden die Wertungen herausgearbeitet, die die Grundlage für eine erfolgreiche Konkretisierung des „wichtigen Grundes“ bilden. Rechtsformübergreifend werden sodann – unter Auswertung der aktuellen Judikatur und Literatur – der Inhalt des „wichtigen Grundes“ für Gesellschafterausschluss und Geschäftsführerabberufung sowie die vertraglichen