Normen: § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988, § 20 Abs 1 EStG 1988
Das BFG beschäftigt sich in diesem Erkenntnis mit typischen Ausgaben eines (Bezirks-)Politikers (Bewirtungsspesen, Diäten, Mitgliedsbeiträge, AfA, Büromaterial, Kilometergelder, Fahrtspesen, Schreibarbeiten, etc) bezüglich deren Abzugsfähigkeit als Werbungskosten. Revision nicht zulässig.